FAQ
Hier finden Sie die häufigsten Fragen. Sollte Ihre Frage unbeantwortet bleiben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
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Für temporäre Aufenthalte bieten wir Ihnen den Abschluss eines Kurzzeitvertrags an. Dieser umfasst eine Mindestdauer von zwei Wochen und bleibt mit einer 7-tägigen Kündigungsfrist flexibel anpassbar. Wenn Sie sich während dieser Zeit eingelebt haben und dauerhaft bei uns wohnen möchten, wandeln wir die Vereinbarung gerne direkt in einen regulären Dauer-Pflegevertrag um.
Auch wenn Pflege und Betreuung durch unsere Mitarbeitenden übernommen werden, bleiben die Angehörigen weiterhin die wichtigsten Bezugspersonen. Sie kennen die Gewohnheiten und Vorlieben der Bewohnenden am besten und wissen, was sie belastet, bewegt oder erfreut. Daher sind Sie für uns eine wertvolle Unterstützung in der Betreuung. Über medizinische und pflegerische Massnahmen werden Sie von unseren Fachverantwortlichen gerne informiert.
Die Alterszentren der Avenita stehen älteren Einwohnerinnen und Einwohnern mit Wohnsitz in Grenchen und der Region Oberer Leberberg zur Verfügung. Wenn es die Platzverhältnisse erlauben, werden auch Personen von ausserhalb dieser Region aufgenommen.
Bei Personen mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons Solothurn ist eine Kostengutsprache des zuständigen Kantons oder der Wohngemeinde erforderlich für jene Kosten, die von den Bewohnenden nicht selbst getragen werden können. Da die Grenzwerte für Ergänzungsleistungen (EL) kantonal unterschiedlich geregelt sind, kann es bei ausserkantonalen Bewohnenden zu Deckungslücken kommen. Liegt die EL-Grenze des Herkunftskantons tiefer als im Kanton Solothurn, müssen die entstehenden Restkosten von den Bewohnenden selbst oder von deren Angehörigen finanziert werden.
Es gibt keine festen Besuchszeiten. Besuche sind jederzeit willkommen. Bei Bewohnenden im Doppelzimmer bitten wir jedoch um gegenseitige Rücksichtnahme, damit die Privatsphäre und das Wohlbefinden beider Zimmerpartner gewahrt bleiben.
Zudem sind aus Sicherheitsgründen die Türen ab 20 Uhr geschlossen. Am Eingang befindet sich aber eine Klingel.
Sie dürfen Ihr Zimmer sehr gerne persönlich gestalten. Bitte beachten Sie jedoch, dass die vorhandene Grundausstattung (Pflegebett, Nachttisch und Kleiderschrank) im Raum verbleiben muss. Da kaum Platz für weitere grosse Möbelstücke vorhanden ist, lässt sich eine persönliche Atmosphäre am besten durch Bilder, Fotos und Dekoration schaffen. Ob Ihr eigener Lieblingssessel noch hineinpasst, prüfen wir gerne gemeinsam vor Ort.
Wir wissen, wie wichtig Haustiere sind. Eine Haustierhaltung ist nach Absprache mit der Geschäftsleitung unter strengen Voraussetzungen denkbar, wir möchten jedoch keine unberechtigten Hoffnungen wecken. Das Wohl des Tieres steht für uns an oberster Stelle. Aufgrund des Platzmangels und aus Rücksicht auf Mitbewohnende ist die Tierhaltung in einem Doppelzimmer generell ausgeschlossen. Bei einer Unterbringung im Einzelzimmer prüfen wir jeden Fall individuell. Voraussetzung ist, dass uns keine zusätzlichen Kosten oder personeller Mehraufwand entstehen. Zudem müssen wir vorausschauend planen: Sollte sich Ihr Gesundheitszustand so verschlechtern, dass Sie sich nicht mehr selbstständig um das Tier kümmern können, kann das Tier nicht im Haus verbleiben. Daher ist eine Genehmigung nur möglich, wenn bereits im Vorfeld eine feste Anschlusslösung für die Weiterversorgung des Tieres vereinbart wurde.
Bei externen Terminen wie Arzt- oder Optikerbesuchen sind Sie selbst oder Ihre Angehörigen für die Begleitung verantwortlich. Selbstverständlich unterstützen wir Sie gerne bei der Organisation.
Auf Wunsch und nach Verfügbarkeit bietet unser Pflege-Team eine kostenpflichtige Begleitung an. Diese Leistung wird gemäss der aktuellen Taxordnung im Stundenansatz direkt mit Ihnen abgerechnet. Sollte für den Termin ein spezieller Fahrdienst oder ein Taxi notwendig sein, organisieren wir den Transport gerne für Sie. Die anfallenden Transportkosten gehen auf Ihre Rechnung.
Ja, beides steht Ihnen im Haus zur Verfügung. Termine können direkt durch die zuständige Pflegeabteilung vereinbart werden.
Auskünfte und Beratung erhalten Sie bei der Pro Senectute oder bei der AHV-Zweigstelle Ihrer Wohngemeinde. Wir empfehlen, die Finanzierungsmöglichkeiten frühzeitig abzuklären. Unsere Mitarbeitenden der Bettenbelegung unterstützen Sie dabei gerne.
Bitte beachten Sie, dass die Grenzwerte für Ergänzungsleistungen (EL) kantonal unterschiedlich geregelt sind. Bei ausserkantonalen Bewohnenden kann es zu Deckungslücken kommen. Liegt die EL-Grenze des Herkunftskantons tiefer als im Kanton Solothurn, müssen die entstehenden Restkosten von den Bewohnenden selbst oder von deren Angehörigen finanziert werden.
Ein gemeinsamer Eintritt richtet sich nach dem individuellen Pflegebedarf sowie den momentan verfügbaren Plätzen. Wir arbeiten mit einer Warte- und Dringlichkeitsliste. Eine generelle Auskunft zu den Wartezeiten ist aber nicht möglich.
Für temporäre Aufenthalte bieten wir Ihnen den Abschluss eines Kurzzeitvertrags an. Dieser umfasst eine Mindestdauer von zwei Wochen und bleibt mit einer 7-tägigen Kündigungsfrist flexibel anpassbar. Wenn Sie sich während dieser Zeit eingelebt haben und dauerhaft bei uns wohnen möchten, wandeln wir die Vereinbarung gerne direkt in einen regulären Dauer-Pflegevertrag um.