





Zur
Zukunft
gemeinsam
leben.
Willkommen bei Avenita in Grenchen. Wir sind das Kompetenzzentrum für ein gutes Leben im Alter.






Zur
Zukunft
gemeinsam
leben.
Willkommen bei Avenita in Grenchen. Wir sind das Kompetenzzentrum für ein gutes Leben im Alter.
Das Kompetenzzentrum Avenita begleitet ältere Menschen der Region Grenchen in Lebensphasen, die ein individuelles Mass an Unterstützung erfordern. Unser Angebot umfasst die Bereiche Wohnen mit Services, Pflege, Therapie, Gastronomie und vielfältige Aktivitäten. Gemeinsam schaffen wir einen Ort, an dem ältere Menschen sicher, selbstbestimmt und mit Freude leben können.
Als wichtige Arbeitgeberin im Kanton Solothurn engagiert sich Avenita auch für die Zukunft ihrer Lernenden und Mitarbeitenden.
Gemeinsam bauen wir Brücken für ein gutes Leben — nicht nur im Alter.


Wir beraten und unterstützen ältere Menschen der Region Grenchen in allen Lebensphasen.
Die Avenita Pflegezentren stehen älteren Einwohnerinnen und Einwohnern mit Wohnsitz in Grenchen und der Region Oberer Leberberg zur Verfügung. Wenn es die Platzverhältnisse erlauben, werden auch Personen von ausserhalb dieser Region aufgenommen.
Bei Personen mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons Solothurn ist eine Kostengutsprache des zuständigen Kantons oder der Wohngemeinde erforderlich für jene Kosten, die von den Bewohnenden nicht selbst getragen werden können. Da die Grenzwerte für Ergänzungsleistungen (EL) kantonal unterschiedlich geregelt sind, kann es bei ausserkantonalen Bewohnenden zu Deckungslücken kommen. Liegt die EL-Grenze des Herkunftskantons tiefer als im Kanton Solothurn, müssen die entstehenden Restkosten von den Bewohnenden selbst oder von deren Angehörigen finanziert werden.
Auskünfte und Beratung erhalten Sie bei der Pro Senectute oder bei der AHV-Zweigstelle Ihrer Wohngemeinde. Wir empfehlen, die Finanzierungsmöglichkeiten frühzeitig abzuklären. Unsere Mitarbeitenden der Bettenbelegung unterstützen Sie dabei gerne.
Bitte beachten Sie, dass die Grenzwerte für Ergänzungsleistungen (EL) kantonal unterschiedlich geregelt sind. Bei ausserkantonalen Bewohnenden kann es zu Deckungslücken kommen. Liegt die EL-Grenze des Herkunftskantons tiefer als im Kanton Solothurn, müssen die entstehenden Restkosten von den Bewohnenden selbst oder von deren Angehörigen finanziert werden.
Ein gemeinsamer Eintritt richtet sich nach dem individuellen Pflegebedarf sowie den momentan verfügbaren Plätzen. Wir arbeiten mit einer Warte- und Dringlichkeitsliste. Eine generelle Auskunft zu den Wartezeiten ist aber nicht möglich.
Für temporäre Aufenthalte bieten wir Ihnen den Abschluss eines Kurzzeitvertrags an. Dieser umfasst eine Mindestdauer von zwei Wochen und bleibt mit einer 7-tägigen Kündigungsfrist flexibel anpassbar. Wenn Sie sich während dieser Zeit eingelebt haben und dauerhaft bei uns wohnen möchten, wandeln wir die Vereinbarung gerne direkt in einen regulären Dauer-Pflegevertrag um.
Für temporäre Aufenthalte bieten wir Ihnen den Abschluss eines Kurzzeitvertrags an. Dieser umfasst eine Mindestdauer von zwei Wochen und bleibt mit einer 7-tägigen Kündigungsfrist flexibel anpassbar. Wenn Sie sich während dieser Zeit eingelebt haben und dauerhaft bei uns wohnen möchten, wandeln wir die Vereinbarung gerne direkt in einen regulären Dauer-Pflegevertrag um.